Die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist sowohl für den Arbeitgeber wie den Arbeitnehmer nur in speziellen Situationen möglich.

Wann ist ein wichtiger Grund gegeben? Die wichtigsten Fälle, welche eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers zulassen, können in vier Gruppen zusammengefasst werden.

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Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber

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Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig und dem Arbeitnehmer nicht innert angemessener Frist für die zukünftigen Lohnforderungen Sicherheit leistet. Der Arbeitgeber muss überschuldet sein. Ein vorübergehender finanzieller Engpass reicht nicht. Zur fristlosen Kündigung ist der Arbeitnehmer aber erst berechtigt, wenn er den Arbeitgeber vorgängig (per eingeschriebenem Brief) auffordert, für seinen zukünftigen Lohn innert angemessener Frist (maximal ca. eine Woche) Sicherheit zu leisten (z.B. durch Hinterlegung des Geldes, Bankgarantie, etc.). Offene (= bereits fällige) Löhne berechtigen noch nicht zu einer fristlosen Kündigung. Der Arbeitnehmer kann jedoch die Arbeit vorübergehend einstellen bis der Arbeitgeber die offenen Löhne bezahlt hat und ordentlich kündigen.