Familienrecht
Ich habe jahrelange Erfahrung im Familienrecht und begleite Sie in der schwierigen Phase der Scheidung oder Trennung.
Alternativen zum Gerichtsverfahren, Mediation
Immer mehr Paare möchten ihre Scheidung oder ihr Getrenntleben einvernehmlich regeln. Neben den gerichtlichen Verfahren kann eine
Mediation bei der Ausarbeitung einer Scheidungskonvention oder einer Trennungsvereinbarung helfen.
Häufige gestellte Fragen bezüglich Scheidung und Trennung:
Scheidung oder Getrenntleben?
Erscheint die Ehe zerrüttet, denken die meisten Paare zuerst an Scheidung. Eine Scheidung ist aber nur möglich, wenn beide Ehegatten mit der Scheidung einverstanden sind. Eine Einigung betreffend die Nebenfolgen der Scheidung (Unterhalt, Vermögensaufteilung, etc.) ist nicht notwendig. Die Regelung dieser Nebenfolgen kann durch den Richter erfolgen.
Auf einseitigen Wunsch kann eine Scheidung erst nach einer Trennungszeit von zwei Jahren durchgeführt werden. Ohne zweijährige Trennungszeit kann die Scheidung nur verlangt werden, wenn die Fortsetzung der Ehe aus "schwerwiegenden Gründen" nicht zugemutet werden kann. Die Anforderungen an eine Scheidungsklage sind sehr hoch. Ein möglicher Fall wäre schwerwiegende häusliche Gewalt.
Für das Getrenntleben benötigt man keine gerichtliche Bewilligung. Es reicht, dass das Ehepaar das Zusammenleben bewusst aufgibt. Das Getrenntleben kann auch durchgesetzt werden, wenn einer der Ehepartner sich nicht trennen will.
Was ist ein Eheschutzverfahren?
Können sich die Ehegatten über die Folgen der Trennung nicht einigen, kann beim Gericht ein Eheschutzverfahren eingeleitet werden. Der Eheschutzrichter wird in einem einfachen Verfahren regeln, wer die Kinder betreut, wem die eheliche Wohnung zugeteilt wird, wie die Möbel aufgeteilt werden und wer wem wieviel Unterhalt bezahlen muss.
Während dem Getrenntleben sind die Ehegatten weiterhin gegenseitig unterstützungspflichtig. Kann der eine Ehegatten mit seinem Einkommen seinen Bedarf nicht oder nur knapp decken, kann der andere zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden.
Die Vermögensaufteilung und die Teilung der während der Ehe ersparten Pensionskassenguthaben erfolgt erst bei der Scheidung.
Wieviel kostet eine Scheidung (Scheidungsverfahren)?
Die Gerichtskosten belaufen sich erstinstanzlich (falls das Scheidungsverfahren nicht an ein höheres Gericht weitergezogen wird) pro Partei zwischen 1000.00 bis Fr. 4000.00. Für ein erstinstanzliches Verfahren können sich
pro Partei Anwaltskosten von Fr. 4000.00 bis Fr. 10'000.00 ergeben. Kann eine Scheidungskonvention mit einem/er Anwalt/Anwältin oder in einer Mediation ausgearbeitet werden, sind mit Kosten zwischen Fr. 3000.00 bis Fr. 5000.00 für beide Parteien zusammen zu rechnen.
Da die Scheidungsnebenfolgen (z.B. Höhe des Unterhaltes) weitreichende Konsequenzen mit sich bringen und ein Scheidungsurteil nur unter besonderen Voraussetzungen abgeändert werden kann, ist eine sorgfältige und fachkundige Ausarbeitung einer Scheidungsvereinbarung
sehr wichtig.
In einem Scheidungs- und Eheschutzverfahren besteht die Möglichkeit ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu stellen (siehe Kosten).
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